Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeldgesetz

Für die Bewilligung des Bundesbetreuungsgeldes gibt es aktuell wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes keine gesetzliche Grundlage mehr.
Dies ist für Behörden und Gerichte bindend.

Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, können die Leistung weiter beziehen und müssen nichts zurückzahlen. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. Wie bisher ist die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuung der zuständigen Regionalstelle sofort mitzuteilen.

Regionalstelle
Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS)
Region Niederbayern
Friedhofstrasse 7
84028 Landshut

Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Betreuungsgeld als eigene Landesleistung fortzuführen. Ein Landesbetreuungsgeldgesetz wird zeitnah auf den Weg gebracht.

Servive Stelle

Für Fragen wurde ein zentrales Servicetelefon für ganz Bayern unter der
Telefonnummer 0931 32090929 eingerichtet.
Die Auskunftszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.

weitere Informationen finden Sie auch unter: www.betreuungsgeld.bayern.de

 

Baby- und Kleinkindsprechstunde in Rottenburg nur telefonisch

Die Baby- und Kleinkindsprechstunde in Rottenburg findet bis Ende April nur telefonisch statt. Unsere Familienkinderkrankenschwester Fr. Ullrich ist donnerstags von 8.30 - 10.30 telefonisch erreichbar unter  0871 - 408 4892.

 

 

Baby- und Kleinkindsprechstunde: kostenlose Fachvorträge

Im Rahmen der Baby- und Kleinkindsprechstunde bietet die KoKi auch 2025 wieder kostenlose Fachvorträge von erfahrenen Kinderkrankenschwestern an.

Ernährungstipps im Baby- und Kleinkindalter - der Weg von der Familienkost. Egal, ob mit Liebe gekocht oder mit Liebe gekauft. Was wieviel, und ab wann isst und trinkt mein Kind?!

13.03.2025  8.30 Uhr Kinderkrippe Rottenburg a.d. Laaber

17.03.2025 8.00 Uhr Kinderhaus Furth

21.03.2025 9.00 Uhr Familienzentrum Vilsbiburg.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

 

 

Baby- und Kleinkindsprechstunde Vilsbiburg: ab Januar 2025 neuer Ort und neuer Tag

Änderung bei der Baby- und Kleinkindsprechstunde in Vilsbiburg: Fr. Ruhland ist ab 10.01. immer freitags von 9-11 Uhr in den Räumen der Hebammenpraxis Vilsbiburg (Frontenhausener Straße 96a, 84137 Vilsbiburg) für Sie da. Telefonisch ist sie zu dieser Zeit weiterhin unter 0871 - 408 4893 erreichbar. Näher Infos finden Sie hier

 

Neue Telefonnummern für die Baby- und Kleinkindsprechstunde

Die Fachkräfte der Baby- und Kleinkindsprechstunde sind unter neuen Telefonnummern erreichbar:

- montags 8.00 - 10.00  Uhr: 0871 - 408 4891

- dienstags 9.00 - 11.00  Uhr: 0871 - 408 4893

- donnerstags 8.30 - 10.30 Uhr: 0871 - 408 4892

 

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