Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeldgesetz
Für die Bewilligung des Bundesbetreuungsgeldes gibt es aktuell wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes keine gesetzliche Grundlage mehr.
Dies ist für Behörden und Gerichte bindend.
Familien, die bereits Betreuungsgeld erhalten, können die Leistung weiter beziehen und müssen nichts zurückzahlen. Für sie gilt der sogenannte Bestandsschutz. Wie bisher ist die Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Betreuung der zuständigen Regionalstelle sofort mitzuteilen.
Regionalstelle
Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS)
Region Niederbayern
Friedhofstrasse 7
84028 Landshut
Die Bayerische Staatsregierung hat angekündigt, das Betreuungsgeld als eigene Landesleistung fortzuführen. Ein Landesbetreuungsgeldgesetz wird zeitnah auf den Weg gebracht.
Servive Stelle
Für Fragen wurde ein zentrales Servicetelefon für ganz Bayern unter der
Telefonnummer 0931 32090929 eingerichtet.
Die Auskunftszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr.
weitere Informationen finden Sie auch unter: www.betreuungsgeld.bayern.de